Oft reden wir vom Gesamtnetz. Aber welches Gebiet umfasst das Gesamtnetz? Die Bus- und Bahnlinien der Verkehrsunternehmen im AVV bilden das Gesamtnetz des AVV. Es reicht von Wegberg im Norden bis Monschau im Süden, von Selfkant im Westen bis nach Növernich im Osten.

Die StädteRegion Aachen sowie die Kreise Düren und Heinsberg bilden den Aachener Verkehrsverbund. In diesem Gebiet gilt der AVV-Verbundtarif in allen Bussen und Nahverkehrszügen. Aber das Gesamtnetz reicht über dieses Gebiet hinaus, da einige AVV-Linien auch in benachbarte Regionen fahren – so nach Belgien oder in die Niederlande sowie in die Nachbarverbünde VRR und VRS. Ihr fragt euch, ob ihr diese Linien auch mit eurem AVV-Ticket nutzen könnt? So wie manchmal bei den Tarifen im Nahverkehr, scheint es auf den ersten Blick kompliziert – ist es aber eigentlich gar nicht.

Auf den AVV-Buslinien, die in den VRR fahren, gilt der AVV-Tarif. Dies sind die Linien 408 und 418 nach Niederkrüchten sowie die Linie EK3 nach Wanlo. Eine Ausnahme bildet die Linie SB81, da diese eine Gemeinschaftslinie des AVV-Verkehrsunternehmens WestEnergie und Verkehr sowie des VRR-Verkehrsunternehmens NEW MöBus ist. Auf ihr gilt der AVV-Tarif bis zur ersten Haltestelle auf dem Gebiet des VRR, dies ist die Haltestelle „Schriefersmühle“ in Mönchengladbach.

Auf den Bahnlinien, die über die Verbundgrenze hinweg zwischen AVV und VRR unterwegs sind, gilt der AVV-Tarif bis zum ersten Bahnhof im VRR. Mit eurem AVV-Ticket könnt ihr auf dem RE 4 und der RB 33 also bis Herrath fahren, auf der RB 34 könnt ihr euer AVV-Ticket bis Genhausen nutzen.

Auch auf den AVV-Linien, die ins benachbarte Ausland fahren, könnt ihr euer AVV-Ticket bis zur Endstation nutzen. Eine Ausnahme bilden die Linien 14, 44 und die RB 20 (euregiobahn). Diese Linien sind wie die Buslinie SB 81 Gemeinschaftslinien, allerdings mit ausländischen Verkehrsunternehmen. Auf ihnen gilt der AVV-Tarif nur auf dem deutschen Streckenabschnitt. Übergangstarife vereinfachen auf diesen Linien grenzüberschreitende Fahrten.

Auf allen AVV-Linien, die in den benachbarten Verkehrsverbund Rhein-Sieg fahren, gilt seit dem 1. Januar der VRS-Tarif bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg.

Ist doch gar nicht so kompliziert, oder?