Happy Birthday! Am 1. Juni wurde der AVV als Verkehrsverbund 20 Jahre alt. Aber eigentlich ist das Datum der Beginn unserer Volljährigkeit, denn die Idee, Nahverkehr als integratives Gesamtsystem zu betrachten, ist viel älter. In der Region wurden  schon in den 1970er Jahren erste Ansätze für eine Kooperation der örtlichen Busverkehrsunternehmen auf den Weg gebracht.

Bereits in den 1960er Jahren wurden im Aachener Raum Überlegungen angestellt, wie dem Fahrgast durch eine Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Raum Aachen so einfach wie möglich gestaltet werden kann.

Nachdem verschiedene Kooperationsformen von den beteiligten Verkehrsunternehmen diskutiert und wieder verworfen wurden, entschied man sich schließlich zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft.

Das Jahr 1971 markierte den Startpunkt dieser ersten Verkehrsgemeinschaft. Partner waren die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG (ASEAG) und die Deutsche Bundespost (Sparte Bus). Im Jahr 1973 kam die Bussparte der damaligen Deutschen Bundesbahn hinzu. In 1974 wurde der Umfang der Gemeinschaft um die Eifellinien der Bundespost erweitert.

Nachdem Mitte der 70er Jahre das Land Nordrhein-Westfalen in 9 Kooperationsräume für den Öffentlichen Personenverkehr eingeteilt wurde – einer dieser Räume (Nr. 3) ist Aachen mit den Kreisen Aachen, Düren und Heinsberg sowie der Stadt Aachen – schlossen sich alle Verkehrsunternehmen, die im Besitz eigener Liniengenehmigungen waren, auf freiwilliger Basis und mit Hilfe der Landes- und Bezirksregierung zu einer umfassenderen Verkehrsgemeinschaft zusammen.

Der Startschuss für diese neue Verkehrsgemeinschaft, die unter dem Namen »Aachener Verkehrsverbund« firmierte, fiel am 1. Januar 1979. Als neue Partner neben ASEAG, Deutscher Bundespost (Sparte Bus), und Deutscher Bundesbahn (Sparte Bus), kamen die Dürener Kreisbahn (DKB), die Kreiswerke Heinsberg (KWH) und Taeter Aachen hinzu. Die Verkehrsgemeinschaft hatte die Rechtsform einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts; alle Partnerunternehmen blieben rechtlich selbstständig. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehörten u. a. die Gestaltung und Abstimmung der Fahrpläne, die Erstellung eines Gemeinschaftstarifes und die Einnahmenaufteilung.

Zum 31. Mai 1991 wurde der bestehende Gesellschaftsvertrag aufgrund nicht mehr angemessener Einnahmenaufteilungsregularien und fehlender Flexibilität bei der Angebots- und Tarifgestaltung von den Partnern gelöst.

An seine Stelle traten zunächst Übergangsvereinbarungen zwischen allen beteiligten Verkehrsunternehmen, um für die Fahrgäste alle erreichten Vorteile (AVV-Gemeinschaftstarif einschl. der Durchtarifierung) uneingeschränkt zu erhalten.

Nach einer Übergangsphase gelang im Jahr 1994 der Durchbruch. Vor Inkrafttreten des 1. Regionalisierungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen wurde zum 1. Juni 1994 der AVV als dritter vollwertiger Verbund – nach VRR und VRS – in Nordrhein-Westfalen gegründet.