Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz! Obwohl dies eigentlich jedem bewusst sein sollte, kommt es trotz Hinweisschildern und gesetzlichen Regelungen leider immer wieder zu schweren Unfällen. Neben Erwachsenen sind es vor allem auch Kinder und Jugendliche, die durch leichtfertiges Verhalten und Unachtsamkeit ihr eigenes und das Leben anderer gefährden.

Die häufigsten Fälle sind:

  • das Betreten von Gleisen,
  • Spielen an oder auf Bahnanlagen,
  • Klettern auf abgestellte Fahrzeuge und Oberleitungsmasten,
  • Bewerfen von durchfahrenden Zügen sowie
  • Überqueren von Bahnübergängen bei blinkendem Warnlicht oder geschlossenen (Halb)-Schranken.

Neben Verspätungen und Zugausfällen kommt es dabei oft zu schweren Unfällen. Und jeder Unfall ist einer zuviel!

Besonderheiten im Eisenbahnbetrieb

Anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge Hindernissen nicht ausweichen. Außerdem haben sie aufgrund ihrer großen Masse einen sehr langen Bremsweg: Ein Zug kommt bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern nach dem Einleiten einer so genannten Gefahrbremsung erst nach etwa 800 bis 1.000 Metern zum Stehen.

Hinzu kommt, dass modernen Züge sehr leise sind und erst spät zu hören sind. Ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt die Geschwindigkeit. So fahren etwa ICE-Züge durchschnittlich 160 Stundenkilometer – auch durch zahlreiche kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte. Aus diesem Grund ist an Bahnanlagen besondere Achtsamkeit erforderlich.

Vorsicht ist zudem bei elektrischen Oberleitungen mit einer Spannung von 15.000 Volt geboten. Berührungen verursachen meist tödliche Verletzungen und selbst bei einem Abstand von bis zu eineinhalb Metern kann der Strom in einem Lichtbogen überspringen. Daher gilt, immer genügend Abstand zu Oberleitungen zu halten und sich nicht etwa durch das Klettern auf Fahrzeuge, selbst wenn diese abgestellt sind, in Lebensgefahr zu begeben.

Betreten von Bahnanlagen nur für autorisierte Personen

Das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden erhoben werden.

Komplettes Einzäunen der Gleise nicht möglich

Immer wieder wird gefordert, die Bahnanlagen insgesamt einzuzäunen. Aufgrund der Größenordnung ist dies allerdings – wie bei Wasserstraßen und Autobahnen – nicht möglich. Allein die Deutsche Bahn verfügt über ein Streckennetz von rund 33.500 Kilometer Länge, das auch durch bewohnte Gegenden führt. Dazu kommen über 5.700 Bahnhöfe und Haltepunkte in Städten und Gemeinden. Somit wäre ein Zaun mit einer Länge, die zweimal um den Äquator reicht, erforderlich. Dieser Zaun würde zudem zahlreiche Lücken haben – etwa an Bahnübergängen oder Zugängen für die Reisenden. Und er müsste Rettungskräften und Instandhaltungspersonal freien Zugang zum Schienennetz ermöglichen.

Dennoch prüft die Bahn immer dann, wenn dies im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist, welche Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall ergriffen werden können. Um Unfälle zu verhindern, kommen neben Zäunen auch zusätzliche Schilder mit Gefahrenhinweisen, Erdwälle oder andere Hindernisse wie Lärmschutzwände zum Einsatz.

Intensive Aufklärungs- und Präventionsarbeit

Was unternimmt die Bahn weiter? Präventionsarbeit! Die Deutsche Bahn macht seit Jahren mit der Bundespolizei und weiteren Kooperationspartnern auf das richtige Verhalten bzw. die Gefahren an Bahnanlagen aufmerksam. Neben Material für den Schulunterricht informiert sie gemeinsam mit dem ADAC, der VBG und der Eisenbahnunfallkasse in der Gemeinschaftsaktion „sicher drüber“ Straßenverkehrsteilnehmer über das richtige Verhalten am Bahnübergang.

Die Kampagne „Wir wollen, dass Du sicher ankommst“ richtet sich in erster Linie an Jugendliche und junge Eltern. Verschiedene Video-Spots beschäftigen sich z. B. mit dem richtigen Verhalten in Bahnhöfen, dem unerlaubten Betreten von Schienen oder dem Klettern auf abgestellte Züge. Alle Filme sowie viele weitere Informationen findet ihr auf LOKSTER, dem Jugendportal der Deutschen Bahn.

Foto: Deutsche Bahn AG