In den letzten Wochen machten Berichte über ein vermeintliches Dateleck beim (((eTicket die Runde. Wir sagen eindeutig nein: Es gibt kein Datenleck! Die Einführung des (((eTickets im AVV erfolgte in Abstimmung mit der Landesdatenschutzbehörde. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz zusammengestellt.

1. Was ist ein (((eTicket?

Ein (((eTicket ist eine Fahrkarte bei der die Fahrberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einem Chip (z. B. auf einer Chipkarte) geschrieben wird. Ein (((eTicket kann entsprechend dann auch elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.

Im AVV wird der bundesweite (((eTicket-Standard eingesetzt, der auch in den beiden benachbarten Verkehrsverbünden VRR und VRS seit vielen Jahren im Einsatz ist und darüber hinaus bundesweit von rund 400 Verkehrsunternehmen genutzt wird. Dieser Standard ist benannt als „VDV-Kernapplikation“. Elektronisches Fahrgeldmanagement im ÖPNV beruht in Deutschland weitgehend auf diesem Standard. Zudem wurde der Standard 2008 von der Verkehrsministerkonferenz anerkannt. Die VDV-Kernapplikation wurde unter Einbeziehung der Datenschutzaufsichtsbehörden erstellt. Die VDV-Kernapplikation behandelt daher auch datenschutzrechtlichen Aspekte um den Kontrollspeichereintrag (siehe Punkt 2.4.).

2. Welche Daten werden für das (((eTicket erhoben und genutzt?

2.1. Was wird auf dem (((eTicket gespeichert?

Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahrkartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des (((eTickets ausweisen (personenbezogene Daten) und festhalten, welche Zeitkarte erworben wurde (Fahrkartendaten). Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte gespeichert (Nutzungsdaten). Diese werden vermerkt als digitaler Kundenbeleg für Reklamationen, zum Beispiel um einen Nachweis vorlegen zu können, wenn Fahrgäste Beanstandungen haben. Diese Kontrolleinträge sind vergleichbar mit Automatenaufdrucken und Entwerterstempeln bei Papiertickets. Zugleich dienen sie der persönlichen Kontrolle des Fahrgastes, dass kein Fremder das eigene (((eTicket nutzt.

Grundsätzlich gilt: Das (((eTicket AVV ist Geld wert und deshalb sicher und geschützt aufzubewahren wie eine EC- oder Kreditkarte.

2.2. Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert?

Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datensparsamkeit bewusst verzichtet.

Persönliche (((eTickets gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass). Aus diesem Grund hat das Fahrpersonal bei Kontrollen persönlicher Fahrausweise festzustellen, ob die kontrollierte Person identisch ist mit der in der Fahrtberechtigung benannten. Daher sind, um ein eindeutiges Prüfergebnis zu erzielen, mindestens die Angaben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht einzutragen. Dies ist erforderlich, da zum Abgleich der personenbezogenen Angaben, wie oben beschrieben, ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Das Geburtsdatum ermöglicht dem Prüfpersonal bei besonders häufig vorkommenden Namen, eine Verwechslung auszuschließen und Missbrauch zu unterbinden. Die Angabe zum Geschlecht ermöglicht dem Prüfer bei Namen, die geschlechtsunspezifisch sind, die Person eindeutig zu bestimmen.

Dass auf den eTickets zusätzlich noch Sichtprüfmerkmale wie der Name des Ticketinhabers optisch aufgedruckt sind, ist damit begründet, dass es derzeit noch Regionen in NRW gibt, in denen bisher nicht alle Verkehrsunternehmen in NRW (((eTickets elektronisch prüfen können und bei technischen Problemen der Kontrollgeräte ein Sichtprüfung möglich ist, damit dem Fahrgast dadurch kein Nachteil entsteht.

Deshalb gilt für persönliche Zeitkarteninhaber: Neben dem (((eTicket immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen.

Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.

2.3. Welche Fahrkartendaten werden gespeichert?

Gespeichert wird auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist.

2.4. Welche Nutzungsdaten werden gespeichert?

Die Chipkarte speichert überdies bestimmte Nutzungsdaten in einem Logbuch: Immer dann, wenn das (((eTicket an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) – zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Damit sind nicht unbedingt vollständig alle Fahrten erfasst (zum Beispiel, wenn bei Fahrten im ÖPNV das (((eTicket mit keinem Kontrollgerät in Verbindung kam). Es werden immer nur die zehn jüngsten Transaktionen gespeichert. Im Sinne der Datensparsamkeit werden ab dem elften Eintrag die alten Einträge nacheinander überschrieben.

Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie der Terminalnummer, der Ticket-/Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer in codierter Form. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum (((eTicket-Hintergrundsystem des Aachener Verkehrsverbundes, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten (((eTicket AVV auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit überprüfen wir möglichen Missbrauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf dem (((eTicket des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des AVV wird dieser Datensatz sofort nach der positiven Kontrollanalyse wieder gelöscht.

2.5. Warum werden diese Daten gespeichert?

Diese oben genannten personenbezogenen Daten und die Fahrkartendaten werden benötigt, um die Fahrtberechtigung des (((eTicket-Nutzers zu überprüfen, also ob die Fahrkarte für diese Fahrt gültig ist. Zugleich wird kontrolliert, ob die Chipkarte frei von Manipulationen ist.

Die Logbuch-Einträge dienen dem Fahrgast zur eigenen Kontrolle: Er kann im Nachhinein stets selbst prüfen, was mit seinem (((eTicket gemacht wurde. Der Forderung des Verbraucherschutzes nach größtmöglicher Datentransparenz wird somit erfüllt. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge zukünftig bei dem jeweiligen Kundenvertragspartner gelöscht werden.

Bitte beachtet, dass ihr die weiteren Nutzer des (((eTickets, , z.B. bei einem übertragbaren Ticket, über die Funktionen des Logbuchs informiert.

2.6. Wer kann die Daten auf dem (((eTicket auslesen?

Die zehn Logbuch-Einträge sind ausschließlich auf der Chipkarte gespeichert. Das verbundweite Hintergrundsystem, das zum Beispiel den Kontrolltransaktionsdatensatz empfängt, speichert den letzten Datensatz nur für die Kontrollanalyse. Danach wird er automatisch gelöscht. Es gibt keinen zentralen Server, der die von Fahrgästen verursachten Einträge für längere Zeit speichert.
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im AVV können die zehn letzten Transaktionen nur in den jeweiligen Kunden-Centern einsehen, wenn der Fahrgast seine Chipkarte zur Verfügung stellt.

Dass (((eTickets elektronisch ohne sicherheitstechnische Hürden ausgelesen werden können ist eine Anforderung des Verbraucherschutzes, der damit gewährleisten will, dass die vollständige Transparenz, welche Daten gespeichert und wie diese genutzt werden, gegenüber dem Kunden gegeben ist.

Keine Sorge vor Bewegungsprofilen: Erstens ist deren Erstellung rechtlich untersagt. Zweitens gilt: Die wenigen ausgewählten Logbuch-Einträge (zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle und davon maximal zehn) reichen technisch nicht aus, um ein Bewegungsprofil zu erstellen.

Ein zufälliges Auslesen eines fremden Tickets ist ebenfalls nicht möglich. Die Daten werden via NFC (Near Field Communication) ausgetauscht. Hierzu müssen Sender und Empfänger wenige Zentimeter nah übereinander gehalten werden. Befindet sich das (((eTicket in einem Portemonnaie und dieses in einer Jacken- oder Hosentasche, ist selbst das mutwillige Auslesen eines fremden Tickets aus Sicht der Landesdatenschutzbehörde NRW im Vorbeigehen mehr als unwahrscheinlich.

Grundsätzlich gilt, dass das (((eTicket genauso wie eine Bank- oder Kreditkarte vor dem ungehinderten Zugriff Unbefugter zu schützen ist.

3. Wie ist der Datenschutz beim (((eTicket Deutschland gewährleistet?

Um die Vorgaben des Datenschutzes im Aachener Verkehrsverbund mit der Einführung des (((eTickets sicherzustellen, haben sich die Verkehrsunternehmen und deren Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit der Verbundgesellschaft im AVV umfassend an die datenschutzrechtlichen Regelungen des deutschen (((eTicket-Standards (VDV-Kernapplikation), der diese Thematik deutschlandweit einheitlich beschreibt und an die rechtlichen Vorgaben des BDSG gehalten. Um darüber hinaus die Sicherheit des Systems sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des (((eTickets im AVV zu gewährleisten, findet eine regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen statt.