In unserem ABC des ÖPNV dreht sich heute alles um den Buchstaben B. Uns fallen da zuallererst die Beförderungsbedingungen ein. Diesen unterliegt ihr, sobald ihr einen Bus oder eine Bahn in NRW betretet, da seit ein paar Jahren für ganz NRW einheitliche Beförderungsbedingungen gelten. Sie sind so etwas wie eine Hausordnung für unsere Busse und Bahnen und sind Bestandteil des Beförderungsvertrags zwischen euch und den Verkehrsunternehmen.
Sie beinhalten die jeweiligen Pflichten und Rechte sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch die Tarifbestimmungen, in denen die Regularien zu den verschiedenen Tickets genau festgelegt sind, ergänzt. Sie gelten zusammen.
In den Beförderungsbedingungen werden die Rechte und Pflichten des Fahrgastes sowie des Verkehrsunternehmens, der Vertrieb und die Gültigkeit der Fahrkaten, die Fahrpreiserstattung sowie die Mitnahme von Tieren und Gegenständen geregelt. Ihr findet dort ebenfalls detaillierte Informationen zum Umgang mit Fundsachen sowie die Regelung von Haftungsansprüchen. Ihr könnt sie bei allen Verkehrsunternehmen einsehen oder euch im Internet auf unserer Seite downloaden.
Wenn ihr in Aachen wohnt, habt ihr bestimmt schon mal was vom Blockverkehr gehört. Aber was ist das genau? Der Blockverkehr verbessert in Schwachverkehrszeiten, wenn die Busse weniger oft unterwegs sind, die Anschlussmöglichkeiten am Bushof in Aachen. Montags bis freitags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 18 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig erreichen die Busse der verschiedenen Linien den Bushof in Aachen ungefähr zeitgleich und fahren auch gemeinsam wieder ab. So habt ihr die Möglichkeit, einfach und bequem umzusteigen.
Weiter geht unserer Reise durch die Fachbegriffe mit dem Buchstaben B. Womit wir beim Bürgerbus wären. Was? Ein Bus für Bürger? Dürfen nicht alle Busse von den Bürgern genutzt werden? Ja, dass schon – aber der Bürgerbus ist ein Bus, der von Bürgern für Bürgern betrieben wird.
Da viele ländliche Gebiete durch den öffentlichen Personenverkehr aufgrund der dortigen Gegebenheiten häufig nicht flächendeckend versorgt werden und dies insbesondere für ältere Menschen, Kinder und Jugendliche ohne eigenes Fahrzeug eine erhebliche Einschränkung der Mobilität darstellt, wurden seit 1983 die Bürgerbus-Projekte in NRW ins Leben gerufen. Als Bürgerbusse sind Kleinbusse unterwegs, die von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gesteuert werden und wie Linienbusse feste Haltestellen anfahren – nach einem Fahrplan, der auf den Übergang zum Linienverkehr abgestimmt ist. Das jeweilige örtliche Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die technische Seite ab.
Im AVV fahren Bürgerbusse in Heimbach und Linnich und werden von der RVE betreut. Im Bürgerbus Heimbach werden Tickets des AVV anerkannt. Zudem sind seine Fahrzeiten auch in den Auskunftsmedien des AVV enthalten.