Eine lang diskutierte Regel, seit dieser Woche gilt sie auch bei uns in Nordrhein-Westfalen: Die Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund und Nase bedeckende Maske zu tragen. Die Regelung – in anderen europäischen Ländern und manchen deutschen Bundesländern schon seit einigen Wochen etabliert – soll die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamen und geht mit dem Beschluss einher, das öffentliche Leben in Deutschland langsam wieder hochzufahren. Experten diskutieren seitdem öffentlich über den Mehrwert des Masken-Tragens. Fest steht aber: Das Virus COVID-19 verbreitet sich über Tröpfchen aus der Atemluft, die jeder Mensch wiederum über Mund und Nase ausstößt. Eine Maske kann die unkontrollierte Ausbreitung durch Niesen, Husten oder Sprechen minimieren und so vor allem unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung schützen.
Wichtig ist im Zuge der Maskenpflicht vor allem ein richtiger Umgang mit ihnen. Denn damit sie ihren Zweck, nämlich eure Mitmenschen so gut es geht zu schützen, erfüllen können, gibt es einiges zu beachten. Eine Maske, deren Stoff im Vorhinein mit Viren bedeckt ist, bringt niemandem etwas. Beachtet daher die folgenden Regeln, zum richtigen Tragen eurer Masken!
Das wichtigste zuerst: Die Maske muss richtig sitzen. Das tut sie, wenn sie sowohl euren Mund als auch eure Nase vollständig bedeckt. An den Rändern sollte sie außerdem eng anliegen, somit also unbedingt die richtige Größe für euer Gesicht haben. Beim Tragen der Maske unbedingt darauf achten, dass diese Kriterien erfüllt sind, also zum kurzen „Luft holen“ auf keinen Fall Mund oder Nase freilegen.
Die Stoff-Fläche der Masken auf keinen Fall berühren – weder beim Aufsetzen, noch während des Tragens. Das kann Viren, die vorher auf den Händen saßen, auf die Stofffläche der Maske transportieren. Diese würden dann wiederum durch die Atemluft in der Umgebung verteilt. Für das Auf- oder Absetzen der Maske daher nur die seitlichen Bänder berühren! Vor dem Aufsetzen der Maske ist es zudem ratsam, die Hände gründlich zu waschen.
Sobald die Maske durch die Atemluft feucht wird, sollte sie umgehend gewechselt und anschließend zum Beispiel in der Waschmaschine (bei mind. 60 Grad) gereinigt werden. Wer länger unterwegs ist, sollte also unbedingt eine Zweitmaske dabei haben!
Tragt eure Masken ab heute (27. April) im ÖPNV und beim Einkaufen. Dies ist nun bei uns in NRW und demnach auch im AVV-Gebiet Pflicht! Wichtig ist aber vor allem eins: Das Tragen einer Stoff-Maske ersetzt nicht das regelmäßige Händewaschen und das zwingend notwendige Halten eines Mindestabstandes zu euren Mitmenschen.
Alle Infos rund um das Coronavirus im AVV und Maßnahmen für den ÖPNV findet ihr rund um die Uhr auf unserer Webseite. Bitte beachtet die allgemeinen Regeln zum richtigen Tragen der Masken, damit sie ihren Zweck erfüllen und ihr & eure Mitmenschen weiterhin gesund bleiben!